Sie suchen eine Private Krankenversicherung mit
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Jörg Heinze - Versicherungsmakler ; Lützowufer 27 ; 10787 Berlin

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was ist eine private Krankenversicherung?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung (PKV) eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen. Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind hier die Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen abgesichert. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Im Jahr 2008 besaßen etwa 8,6 Millionen Menschen in Deutschland eine private Krankenvollversicherung. Dies entspricht ca. 10,5 % der deutschen Bevölkerung.
Der Vorteil der privaten Krankenversicherung in finanzieller Sicht ist, dass die Beiträge nicht nur für die Leistungen ausgezahlt werden, sondern dass Beiträge auch gewinnbringend angelegt werden. Der Vorteil für den Kunden ist hierbei, dass Altersrückstellungen gebildet werden, damit der Beitrag im Alter nicht uferlos steigt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen werden die Einnahmen gleich wieder für die Leistungen ausgegeben. Aufgrund der großen Verwaltungsapparate wird ein großer Teil der Beiträge für Verwaltungskosten investiert. Es wurden niemals Altersrückstellungen gebildet.
Annahmevoraussetzungen in der PKV
Private Krankenversicherungen machen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Beruf und der zu versichernden Leistungen wie Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung abhängig. Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen wird ein möglicherweise ein Leistungsausschluss oder Risikozuschlag erhoben.
In der Privaten Krankenversicherung können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige oder Freiberufler). Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der Familienversicherung in der GKV befreien lassen kann. Für Studenten bietet die Private Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr Studententarife an.
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